Vollständig erholte und futterfeste junge Wildtauben können und müssen (im Gegensatz zu Haustauben!) ausgewildert werden. Bitte fragen Sie in der Facebook-Gruppe „Wildvogelhilfe – Notfälle“ nach, wer in Ihrer Nähe eine Auswilderungsmöglichkeit, am besten mit gleichaltrigen Artgenossen, hat. Es gibt einiges dabei zu beachten und erfahrene Päppelstellen sind da einfach die beste Anlaufstelle.

Gesunde Stadttauben (genauso wie verflogene Brief- und Ziertauben) sind Haustiere und können NICHT wieder ausgewildert werden; ein Haustier „auszuwildern“ würde Aussetzen bedeuten. Züchter sind da meist keine geeignete Adresse, da nur Tauben, die Leistung bringen, für sie interessant sind, keine Straßentiere. Es gibt aber auch „Offene Schläge“ (oder Stadttaubenprojekte, Taubentürme etc.). In vielen Städten gibt es bereits solche Einrichtungen, in denen den Tauben auf Dauer artgerechtes Futter angeboten wird sowie ein Dach über dem Kopf und medizinische Versorgung. Im Gegenzug werden die Eier gegen Attrappen ausgetauscht, um das Taubenelend in den Griff zu bekommen. Ob und wo in Ihrer Nähe es solche Einrichtungen für Stadttauben gibt, erfahren Sie beim örtlichen Tierheim – auch notfalls die umliegenden Tierheime anrufen. Sie können auch beim Veterinäramt, beim Tierschutzverein oder beim Tierarzt nachfragen.

Noch einmal ganz deutlich: Bitte entlassen Sie eine Stadttaube nie mehr einfach zurück in die Obdachlosigkeit, denn sie ist ein Haustier und auf den Menschen angewiesen! Ohne artgerechtes Futter, medizinische Versorgung und ein Dach über dem Kopf wird sie bald wieder krank irgendwo herum sitzen und hat dann sicher nicht nochmal das Glück, in so liebevolle Hände wie die Ihren zu gelangen.